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Muster

Formular Steuererklärung Verpflegungsmehraufwand Vordruck
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Vordruck können Sie Ihre Verpflegungsmehraufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale, die Sie für Ihre Verpflegungskosten während einer Dienstreise oder einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit erhalten können.
Ziel des Formulars:
Das Ziel des Formulars ist es, Ihnen als Steuerzahler die Möglichkeit zu geben, Ihre Verpflegungsmehraufwendungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben und somit eine mögliche Steuererstattung zu erhalten.
Teile des Formulars:
- Persönliche Angaben: Hier tragen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihre Anschrift ein.
- Angaben zur Dienstreise oder Auswärtstätigkeit: Hier geben Sie den Zeitraum Ihrer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit an, sowie den Ort und den Grund der Reise.
- Verpflegungsmehraufwendungen: Hier tragen Sie die Anzahl der Tage ein, an denen Sie eine Verpflegungspauschale in Anspruch genommen haben.
- Weitere Angaben: Hier können Sie weitere Angaben zu Ihrer Reise oder Auswärtstätigkeit machen, wie z.B. die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Reiseort.
- Unterschrift: Hier unterschreiben Sie das Formular.
Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben vollständig und korrekt ausfüllen. Unvollständige oder falsche Angaben können zu einer Verzögerung oder Ablehnung Ihrer Steuererstattung führen.
Zudem ist zu beachten, dass die Verpflegungspauschale je nach Reiseziel und -dauer unterschiedlich hoch ist. Eine Übersicht über die aktuellen Pauschalen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Bezeichnung | Formularnummer | Ausfüllhinweise |
---|---|---|
Steuererklärung Verpflegungsmehraufwand Vordruck | Formular 730 | Die Angaben müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. |
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Formular weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Finanzamt
Wenn Sie beruflich bedingt eine Dienstreise unternehmen und dabei Verpflegungskosten haben, können Sie diese unter bestimmten Bedingungen als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Hierzu müssen Sie einen Vordruck ausfüllen, um Ihre Verpflegungskosten nachzuweisen.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand (auch als Verpflegungspauschale bezeichnet) ist eine steuerliche Vergünstigung für beruflich bedingte Reisen. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den Sie für Verpflegungskosten während einer Dienstreise ausgeben. Dieser Betrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand Vordruck?
Der Verpflegungsmehraufwand Vordruck ist ein Formular, auf dem Sie Ihre Verpflegungskosten während einer Dienstreise genau dokumentieren können. Hierzu müssen Sie die Reisedaten, die Reisedauer, die Art der Verpflegung sowie die Höhe der Kosten angeben.
Wie fülle ich den Verpflegungsmehraufwand Vordruck aus?
Der Verpflegungsmehraufwand Vordruck besteht aus verschiedenen Feldern, die Sie ausfüllen müssen. Hierzu gehören:
- Reisedaten (Datum und Ziel)
- Reisedauer (An- und Abreisetag sowie die Anzahl der Übernachtungen)
- Art der Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
- Höhe der Kosten (Betrag in Euro)
Wenn Sie diese Felder vollständig ausgefüllt haben, müssen Sie den Verpflegungsmehraufwand Vordruck zusammen mit Ihren Belegen bei Ihrer Steuererklärung einreichen.
Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand auch bei einer Auslandsreise absetzen?
Ja, auch bei Auslandsreisen können Sie den Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Hierbei gelten jedoch spezielle Pauschalen, die je nach Land unterschiedlich sein können.
2. Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand pro Tag?
Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Reiseziel und der Art der Verpflegung. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
3. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand auch bei einer mehrtägigen Dienstreise in Deutschland absetzen?
Ja, auch bei mehrtägigen Dienstreisen in Deutschland können Sie den Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Hierbei müssen Sie jedoch zwischen den Pauschalen für den An- und Abreisetag sowie den Pauschalen für die Folgetage unterscheiden.
Reiseziel | Frühstück | Mittagessen | Abendessen |
---|---|---|---|
Inland | 14 Euro | 14 Euro | 28 Euro |
EU-Ausland | 14 Euro | 14 Euro | 28 Euro |
Nicht-EU-Ausland | 14 Euro | 14 Euro | 28 Euro |
Bei einer mehrtägigen Dienstreise in Deutschland gelten folgende Pauschalen:
Tag | Pauschale |
---|---|
An- und Abreisetag | 14 Euro |
Folgetage | 28 Euro |